+49 6151 27319-80 kontakt@ra-arbeitsrecht.de

Weitere Rechtsgebiete

Die Kanzlei bietet neben dem Arbeitsrecht auch Beratung in anderen wirtschaftsrechtlichen Fragen, die in Unternehmen und Vereinen auftreten können. Dazu zählen gesellschaftsrechtliche Veränderungsprozesse, Beratung, Gestaltung und Verhandlung von …

  • Beratungsverträgen
  • Dienstleistungsverträgen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Gewerbemietverträgen
  • (Unternehmens-)Kaufverträgen
  • Vereinssatzungen.

Sport- und Vertragsrecht

Durch privates Engagement in Sportverbänden bestehen beim Vereinsrecht und Sportrecht nicht nur theoretisches Wissen, sondern eine Vielzahl von Kontakten, und nicht zuletzt das erforderliche praktische Fachwissen, um zielgerichtet beraten zu können.

Die Beratung im Sportrecht verstehen wir ganzheitlich, sodass sowohl verbandsrechtliche, sportarbeitsrechtliche, vereinsrechtliche als auch steuerrechtliche und haftungsrechtliche Fragen beantwortet werden können. Ferner bieten wir die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung sowie Spielervermittlung im Fußball an. Wir sind behilflich bei der Vereinbarung von Probetrainings und beraten bzw. vertreten Sie in Vertragsverhandlungen, damit Sie Ihren individuellen Weg erfolgreich gehen können.

Aus unserer Tätigkeit heraus erachten wir eine frühzeitige Beratung in Vertragsangelegenheiten und die hinreichende Dokumentation für besonders wichtig.

Als Rechtsanwälte sind wir insbesondere berechtigt, Berufssportler zu vermitteln und diese aufgrund unserer Erfahrungen und Kenntnisse umfassend in vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten zu beraten.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Steuerberatern können wir daher Gesamtlösungen entwickeln, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Abwicklung von Verkehrsunfallschäden

Bei einem (Verkehrs-)Unfallschaden helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen und verhelfen Ihnen, dass die Versicherung des Unfallverursachers möglichst schnell und in voller Höhe Schadensersatz und Schmerzensgeld auszahlt. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie gegenüber der Versicherung des Unfallgegners keine Fehler machen und Sie alle Schadenspositionen ersetzt bekommen, die Ihnen zustehen.